Momentan gibt es für Oberösterreich keine E-Rad Förderung für Private!
Alte Förderung:
Förderung E-Mobilität - Laufzeit neu: 1. Mai 2010 - 20. August 2010
Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge weisen Vorteile wie Lärmvermeidung und lokale Null-Emissionen auf.
Der künftig verstärkte Einsatz von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen ist eine Möglichkeit, um die Emissionen aus dem Individualverkehr, vor allem in Ballungsräumen, massiv zu senken.
Wer wird gefördert?
- Nur natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben und das angekaufte E-Fahrzeug ausschließlich privat nutzen.
- Städte/Gemeinden, die das E-Fahrzeug ausschließlich im internen Verwaltungsbetrieb einsetzen und somit von den Sonderaktionen des Bundes im Rahmen der klima:aktiv Förderungen ausgeschlossen sind.
Hinweis:
Antragsteller und Antragstellerinnen, welche bereits eine Förderung für den Ankauf eines E- Fahrzeuges im Zeitraum 2008/2009 erhalten haben, können für die gleiche Fahrzeugkategorie keine Förderung mehr beantragen.
Was wird gefördert?
- Das Land Oberösterreich fördert den Ankauf von neuen Elektrofahrrädern, Elektrospezialfahrzeugen zur Unterstützung bei eingeschränkter Mobilität, einspurigen Elektrorollern/-mopeds/-motorrädern und Elektroautos (Pkws).
Hinweise:
- Nicht gefördert werden: Gebraucht- und Eigenbaufahrzeuge, Elektroscooter ohne Straßentauglichkeit (Funvehicle), Golffahrzeuge, innerbetriebliche Transportfahrzeuge etc., sowie Nachrüstsätze für E-Fahrräder.
- Je Förderungswerber bzw. Förderungswerberin kann nur ein Fahrzeug finanziell unterstützt werden.
Wie wird gefördert?
- Elektrofahrräder, E-Scooter (rote Nummerntafel) und Elektrospezialfahrzeuge (bei eingeschränkter Mobilität):
Basisförderung Pauschale von 150 Euro zzgl. 250 Euro bei nachgewiesenem Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern pro Fahrzeug, jedoch maximal 40 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten. - Motorräder (größer/gleich 125ccm und weißer Nummerntafel)
Basisförderung Pauschale von 200 Euro zzgl. 350 Euro bei nachgewiesenem Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern pro Fahrzeug, jedoch maximal 40 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten. - Batteriebetriebene Personenkraftwagen
Basisförderung Pauschale von 300 Euro zzgl. 700 Euro bei nachgewiesenem Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern pro Fahrzeug, jedoch maximal 40 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.
Anmerkung:
Umweltrelevante Investitionskosten sind die jeweiligen Nettokosten des Fahrzeuges (ohne Versandkosten, Satteltaschen, Sonderzubehör, etc.)
Zusatzbonus:
Antragstellerinnen und Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Bezieher von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern (es zählt der Händler- bzw. Versorgermix und nicht ein etwaiger Produktmix - grüner Balken auf der E-Control-Homepage bzw. laut Anhang) oder Betreiberin und Betreiber einer eigenen, anerkannten Ökostromanlage mit einer Leistung größer/gleich 1 kWp sind, erhalten einen zusätzlichen Bonus von 250 Euro für ein Elektrofahrrad, Elektrospezialfahrzeug oder Elektroroller/-moped, 350 Euro für ein Elektromotorrad bzw. 700 Euro für einen batteriebetriebenen PKW.
Hinweis:
Bei Inanspruchnahme des ÖKO-Bonus muss der Bezug von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien für die Dauer der Verwendung des Fahrzeuges mindestens jedoch fünf Jahre bestehen.
Das Land OÖ behält sich stichprobeartige Kontrollen über den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien, durch die Vorlage von Stromrechnungen vor. Sollte festgestellt werden, dass innerhalb von fünf Jahren der Bezug eingestellt wurde kann der ÖKO-Bonus rückgefordert werden
Die Gewährung und Auszahlung der Mittel erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Sollten die Förderungsmittel vor Ende der Laufzeit erschöpft sein, so verkürzt sich die Laufzeit der Förderungsaktion.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Alle Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet und vom Hersteller für straßentauglich erklärt sein.
- Fahrräder müssen zusätzlich gemäß den Bestimmungen der Fahrradverordnung (BGBL II/2001/146 vom 6.4.2001) ausgestattet sein.
- Elektrofahrräder mit Blei- und Nickel-Cadmium-Batterien (Akkus) werden nicht gefördert.
Erforderliche Unterlagen:
- Förderungsformular (vollständig in allen Punkten ausgefüllt)
- Kopie der Rechnung und Zahlungsbestätigung
- Kopie des Zulassungsscheines (wenn behördlich notwendig)
- Kopie der Bescheinigung gemäß § 96 Abs. 3 KFG 1967 (bei E-Fahrzeugen mit einer Leistung über 600 Watt und einer Geschwindigkeit bis 10 km/h)
- Kopie des Typenscheines (nur bei batteriebetriebenen Personenkraftwagen)
Für Bonusförderung:
- Nachweis über den Bezug von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern (Kopie der Jahresabrechnung, Bestätigung des Energieversorgungsunternehmen, etc.)
Bei eigener Ökostromanlage:
- Anerkennungsbescheid für die Ökostromanlage
Hinweis:
Der Förderungsantrag hat alle notwendigen Angaben zu enthalten. Ist der Förderungsantrag inhaltlich oder formal mangelhaft, können fehlende Unterlagen oder Daten unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen nach Aufforderung durch die Förderungsstelle nachgereicht werden. Wird diese Frist nicht termingerecht eingehalten, so gilt der Antrag als zurückgezogen.
Laufzeit NEU:
1. Mai 2010 - 20. August 2010 (Rechnungen werden rückwirkend bis Rechnungsdatum höchstens 1. Mai 2009 anerkannt).
Förderanträge können bis 18.09.2010 gestellt werden (Rechnungsdatum spätestens 20.08.2010).
Alle nach diesem Zeitpunkt (18.09.2010) bei der angeführten Förderstelle eingelangten Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Förderungsbasis:
Die Förderung entspricht den Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich insbesondere dem § 3 Abs. 1 "Umweltschutzmaßnahmen
- zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen durch Lärm und Erschütterungen.
- zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen durch Luftverunreinigungen".
Abwicklung/Antragstellung
Anträge können ab 1. Mai 2010 gestellt werden. Richten Sie Ihren Antrag mittels Formular (ab 1. Mai 2010 erhältlich) gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz.
Formular:
- Elektro-Mobilität (UWD-US/E-27)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
- Liste aller registrierten Stromlieferanten
Die einzelnen Stromanbieter finden Sie in der Information (Link zur Übersicht) des Tarifkalkulators. - Liste anerkannter Stromlieferanten (PDF-Format)
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